Die amerikanischen Truppen wenden ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren an, das der Truppe und dem zivilen Gefolge die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung im Wert von bis zu 2 500 Euro erleichtern soll (vgl. Tz. 64 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 - IV A 6 - S 7492 - 13/04 -, BStBl 2004 I S. 1200). In diesem Verfahren wird die Beschaffungsbefugnis der amtlichen Beschaffungsstelle durch die Verwendung einer GPC-VISA-Kreditkarte oder GPC-Mastercard-Kreditkarte auf die Karteninhaber (Truppe und ziviles Gefolge) übertragen. Zudem ersetzt in diesen Fällen die GPC-VISA/Mastercard-Kreditkarte den in anderen Fällen erforderlichen schriftlichen Beschaffungsauftrag.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Ergänzung des o. a. BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 Folgendes:
Abweichend von Tz. 64 und Tz. 65 Satz2 des o. g. BMF-Schreibens vom 22.Dezember 2004 erhöht sich ab 1. Mai 2022 die Wertgrenze für die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung im vereinfachten amerikanischen Beschaffungsverfahren unter Verwendung einer GPC-VISA/Mastercard-Kreditkarte von 2 500 € auf 7 500 €. Im Übrigen wird das amerikanische Beschaffungsverfahren unverändert durchgeführt.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Wirtschaft und Verwaltung - Steuern - Veröffentlichungen zu Steuerarten - Umsatzsteuer - BMF-Schreiben/Allgemeines zum Herunterladen bereit.
Im Auftrag
Bremer
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