V. Besteuerung
- § 16 Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung
- § 17 Änderung der Bemessungsgrundlage
-
§ 18
Besteuerungsverfahren
- § 46 UStDV Fristverlängerung
- § 47 UStDV Sondervorauszahlung
- § 48 UStDV Verfahren
- § 49 UStDV Verzicht auf die Steuererhebung im Börsenhandel mit Edelmetallen
- § 50 UStDV (weggefallen)
- § 51 UStDV (weggefallen)
- § 52 UStDV (weggefallen)
- § 53 UStDV (weggefallen)
- § 54 UStDV (weggefallen)
- § 55 UStDV (weggefallen)
- § 56 UStDV (weggefallen)
- § 57 UStDV (weggefallen)
- § 58 UStDV (weggefallen)
- § 59 UStDV Vergütungsberechtigte Unternehmer
- § 60 UStDV Vergütungszeitraum
- § 61 UStDV Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
- § 61a UStDV Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
- § 62 UStDV Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen, Belegnachweis
- § 18a Zusammenfassende Meldung
- § 18b Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren
- § 18c Meldepflicht bei der Lieferung neuer Fahrzeuge
- § 18d Vorlage von Urkunden
- § 18e Bestätigungsverfahren
- § 18f Sicherheitsleistung
- § 18g Abgabe des Antrags auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedstaat
- § 18h Verfahren der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen anderen Mitgliedstaat
- § 18i Besonderes Besteuerungsverfahren für von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen
- § 18j Besonderes Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf, für Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates über eine elektronische Schnittstelle und für von im Gemeinschaftsgebiet, nicht aber im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen
- § 18k Besonderes Besteuerungsverfahren für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro
- § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
- § 20 Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten
- § 21 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer
- § 21a Sonderregelungen bei der Einfuhr von Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro
-
§ 22
Aufzeichnungspflichten
- § 63 UStDV Aufzeichnungspflichten
- § 64 UStDV Aufzeichnung im Fall der Einfuhr
- § 65 UStDV Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer
- § 66 UStDV Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung allgemeiner Durchschnittssätze
- § 66a UStDV Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung des Durchschnittssatzes für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
- § 67 UStDV Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- § 68 UStDV Befreiung von der Führung des Steuerhefts
- § 22a Fiskalvertretung
- § 22b Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters
- § 22c Ausstellung von Rechnungen im Fall der Fiskalvertretung
- § 22d Steuernummer und zuständiges Finanzamt
- § 22e Untersagung der Fiskalvertretung
- § 22f Besondere Pflichten für Betreiber einer elektronischen Schnittstelle
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