Belgisches Beschaffungsverfahren für Lieferungen und sonstige Leistungen bis zu einem Wert von 1 500 Euro
(BMF-Schreiben vom 20. 5. 2008 – IV B 9 – S 7492/08/10002 [2008/0263713] –, BStBl I S. 630)
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(BMF-Schreiben vom 20. 5. 2008 – IV B 9 – S 7492/08/10002 [2008/0263713] –, BStBl I S. 630)
Zur Erleichterung der Beschaffungsverfahren für Leistungen an berechtigte Personen (vgl. Tz. 12 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 - IV A 6 - S 7492 - 13/04 -, BStBl I S. 1200) wenden die meisten Truppen bei Beschaffungen bis zu einem bestimmten Wert vereinfachte Verfahren an. Die belgischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland führen nun ebenfalls ein vereinfachtes Verfahren ein.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Ergänzung des o. a. BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 für Umsätze, die nach dem 30. Juni 2008 ausgeführt werden, Folgendes:
Lieferungen und sonstige Leistungen bis zu einem Wert von 1 500 Euro an die belgischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland sind nach Artikel 67 Abs. 3 NATO-ZAbk steuerfrei, wenn diese Umsätze nach dem in Tz. 59 ff. des o. a. BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 dargestellten Verfahren abgewickelt werden.
Die Zahlung muss bar erfolgen. Die Beschaffungsstelle fügt daher in Teil 2 des Abwicklungsscheins (Empfangsbestätigung und Zahlungsbescheinigung) anstelle der Angaben über den unbaren Zahlungsverkehr das Wort „Barzahlung“ ein.
Mit der Durchführung dieses Beschaffungsverfahrens ist die Beschaffungsstelle der belgischen Streitkräfte „OCASC/CDSCA“ beauftragt. Für den Beschaffungsauftrag wird der als Anlage beiliegende Vordruck verwendet.
Bei Beschaffungen mit einem Wert über 1 500 Euro wird das belgische Beschaffungsverfahren unverändert durchgeführt.
Im Auftrag
Kraeusel
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