V. Besteuerung
- § 16 Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung
- § 17 Änderung der Bemessungsgrundlage
-
§ 18
Besteuerungsverfahren
- § 46 UStDV Fristverlängerung
- § 47 UStDV Sondervorauszahlung
- § 48 UStDV Verfahren
- § 49 UStDV Verzicht auf die Steuererhebung im Börsenhandel mit Edelmetallen
- § 50 UStDV (weggefallen)
- § 51 UStDV (weggefallen)
- § 52 UStDV (weggefallen)
- § 53 UStDV (weggefallen)
- § 54 UStDV (weggefallen)
- § 55 UStDV (weggefallen)
- § 56 UStDV (weggefallen)
- § 57 UStDV (weggefallen)
- § 58 UStDV (weggefallen)
- § 59 UStDV Vergütungsberechtigte Unternehmer
- § 60 UStDV Vergütungszeitraum
- § 61 UStDV Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
- § 61a UStDV Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
- § 62 UStDV Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen, Belegnachweis
- § 18a Zusammenfassende Meldung
- § 18b Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren
- § 18c Meldepflicht bei der Lieferung neuer Fahrzeuge
- § 18d Vorlage von Urkunden
- § 18e Bestätigungsverfahren
- § 18f Sicherheitsleistung
- § 18g Abgabe des Antrags auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedstaat
- § 18h Verfahren der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen anderen Mitgliedstaat
- § 18i Besonderes Besteuerungsverfahren für von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen
- § 18j Besonderes Besteuerungsverfahren für von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen
- § 18k Besonderes Besteuerungsverfahren für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro
- § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
- § 20 Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten
- § 21 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer
- § 21a Sonderregelungen bei der Einfuhr von Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro
-
§ 22
Aufzeichnungspflichten
- § 63 UStDV Aufzeichnungspflichten
- § 64 UStDV Aufzeichnung im Fall der Einfuhr
- § 65 UStDV Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer
- § 66 UStDV Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung allgemeiner Durchschnittssätze
- § 66a UStDV Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung des Durchschnittssatzes für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
- § 67 UStDV Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- § 68 UStDV Befreiung von der Führung des Steuerhefts
- § 22a Fiskalvertretung
- § 22b Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters
- § 22c Ausstellung von Rechnungen im Fall der Fiskalvertretung
- § 22d Steuernummer und zuständiges Finanzamt
- § 22e Untersagung der Fiskalvertretung
- § 22f Besondere Pflichten für Betreiber einer elektronischen Schnittstelle
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