Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung
(BMF-Schreiben vom 20. 6. 2014 – IV D 3 – S 7492/12/10001 (2014/0554438), BStBl I S. 910)
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(BMF-Schreiben vom 20. 6. 2014 – IV D 3 – S 7492/12/10001 (2014/0554438), BStBl I S. 910)
Der BFH hat mit Urteil vom 5. Juli 2012, V R 10/10, BStBl 2014 II S. 539, entschieden, dass der Nachweis der Steuerfreiheit einer Lieferung nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk nicht nur durch die Vorlage eines Abwicklungsscheins (§ 73 Abs. 1 Nr. 1 UStDV) oder diesem gleichgestellte Belege und Aufzeichnungen des Unternehmers (§ 73 Abs. 3 UStDV) geführt werden kann, sondern auch durch andere Unterlagen, aus denen sich die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Steuerbefreiung auf Grund der objektiven Beweislage ergeben.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das o. g. BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2004 wie folgt geändert:
Tz. 29 (Abs. 1) wird wie folgt gefasst:
Nach Tz. 34 (Abs. 6) wird folgende Tz. 34a (Abs. 7) eingefügt:
Die Grundsätze der Nummern 1 und 2 dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
Nummer 3 gilt ab dem 1. Juli 2014.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerarten - Umsatzsteuer - BMF-Schreiben/ Allgemeines - zum Herunterladen bereit.
Im Auftrag
Dr. Hofmann
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