Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung
(BMF-Schreiben vom 20. 6. 2014 – IV D 3 – S 7492/12/10001 (2014/0554438), BStBl I S. 910)
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen die volle Funktionalität unseres Angebotes zu gewährleisten. Für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies sind bereits aktiviert. Zusätzlich gibt es Cookies zur Erhebung anonymisierter Zugriffsdaten für Statistikzwecke, denen Sie einzeln zustimmen können. Näheres erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Springe direkt zu:
(BMF-Schreiben vom 20. 6. 2014 – IV D 3 – S 7492/12/10001 (2014/0554438), BStBl I S. 910)
Der BFH hat mit Urteil vom 5. Juli 2012, V R 10/10, BStBl 2014 II S. 539, entschieden, dass der Nachweis der Steuerfreiheit einer Lieferung nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk nicht nur durch die Vorlage eines Abwicklungsscheins (§ 73 Abs. 1 Nr. 1 UStDV) oder diesem gleichgestellte Belege und Aufzeichnungen des Unternehmers (§ 73 Abs. 3 UStDV) geführt werden kann, sondern auch durch andere Unterlagen, aus denen sich die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Steuerbefreiung auf Grund der objektiven Beweislage ergeben.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das o. g. BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2004 wie folgt geändert:
Tz. 29 (Abs. 1) wird wie folgt gefasst:
Nach Tz. 34 (Abs. 6) wird folgende Tz. 34a (Abs. 7) eingefügt:
Die Grundsätze der Nummern 1 und 2 dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
Nummer 3 gilt ab dem 1. Juli 2014.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerarten - Umsatzsteuer - BMF-Schreiben/ Allgemeines - zum Herunterladen bereit.
Im Auftrag
Dr. Hofmann
Seite teilen
SeiteTeilenText