1Für die Berechnung des Steuerbetrages aus Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 € (vgl. § 35 Abs. 1 UStDV) können die auf einen Voranmeldungszeitraum entfallenden Rechnungen zusammengefasst werden, soweit derselbe Steuersatz anzuwenden ist.
2Die Vorsteuer kann aus dem Rechnungsbetrag durch Anwendung der folgenden Formel ermittelt werden:
("Rechnungspreis " xx " Steuersatz") /(100 + "Steuersatz")
149,95 € × 19 |
|
(100 + 19) |
3Der auf die Rechnung entfallende Steuerbetrag kann auch mittels eines Faktors oder eines Divisors ermittelt werden.
-
1Bei Verwendung eines Faktors ist folgende Formel anzuwenden:
("Rechnungspreis " xx " Faktor")/100
2Der Faktor beträgt bei einem Steuersatz von
7 % = 6,54 (6,5421)
19 % = 15,97 (15,9664).
Rechnungspreis 149,95 €, Steuersatz 19 %
149,95 € × 15,97 |
|
100 |
- 1Mit einem Divisor kann zunächst das auf den Rechnungspreis entfallende Entgelt berechnet und sodann der abziehbare Vorsteuerbetrag durch Abzug des Entgelts vom Rechnungspreis ermittelt werden. 2Das Entgelt wird nach folgender Formel berechnet:
("Rechnungspreis")/("Divisor")
3Der Divisor beträgt bei einem in der Rechnung angegebenen Steuersatz von
7 % = 1,07
19 % = 1,19.
Rechnungspreis 149,95 €, Steuersatz 19 %.
149,95 € |
= 126,01 € Entgelt
|
1,19 |
149,95 € ./. 126,01 € = 23,94 € Vorsteuer.
Seite teilen
Die aktuelle Seite in Ihren Sozialen Netzwerken teilen.