Ausländische Versicherungsunternehmen
Verzeichnis der ausländischen Versicherungsunternehmen, denen die Erlaubnis zum Betrieb eines nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG begünstigten Versicherungszweigs im Inland erteilt ist
Stand 1.1.2004
Lfd.
Nr.
|
Name des Versicherungsunternehmens
|
Sitz
|
Steuerbegünstigte
Versicherungszweige
|
1
|
2
|
3
|
4
|
BASELER Lebens-Versicherungs-Gesellschaft
Direktion für Deutschland |
Basel
Schweiz |
Leben |
ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft
Aktiengesellschaft in Zürich
Niederlassung für Deutschland |
Zürich
Schweiz |
Kranken, Unfall,
Haftpflicht, Kraftfahrt-Haftpflicht |
HELVETIA Schweizerische Versicherungs-Gesellschaft
Direktion für Deutschland |
St. Gallen
Schweiz |
Unfall, Haftpflicht,
Kraftfahrt-Haftpflicht |
Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt
Niederlassung für Deutschland |
Zürich
Schweiz |
Leben |
United Services Automobile Association
Direktion für Deutschland |
San Antonio,
Texas/USA
|
Kraftfahrt-Haftpflicht |
Vereinigte Versicherungsgesellschaft von Deutschland
Zweigniederlasung der COMBINED INSURANCE COMPANY OF AMERIKA
|
Chicago,
Illinois/USA
|
Kranken, Unfall |
WL Niederlassung Deutschland der "Winterthur" Lebensversicherungs-Gesellschaft |
Winterthur
Schweiz |
Leben |
WV Niederlassung Deutschland der "Winterthur" Schweizerische Versicherungs-Gesellschaft |
Winterthur
Schweiz |
Unfall, Haftpflicht,
Kraftfahrt-Haftpflicht |
Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft
Niederlassung für Deutschland |
Zürich
Schweiz |
Leben |
Zürich Versicherungs-Gesellschaft
Niederlassung für Deutschland |
Zürich
Schweiz |
Unfall, Haftpflicht,
Kraftfahrt-Haftpflicht |
Nach Inkrafttreten des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG am 29. Juli 1994 bedürfen Versicherungsunternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) nicht mehr der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland. Es genügt vielmehr eine Anmeldung der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Sitzlandes (Herkunftslandes) der Versicherung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Werden Versicherungsbeiträge an ein in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Versicherungsunternehmen als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass eine solche Anmeldung erstattet worden ist. Die BaFin führt über die Anmeldungen fortlaufend ein Register.
Versicherungsunternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Island, Liechtenstein und Norwegen sind wie Versicherungsunternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem EU-Mitgliedstaat zu behandeln, da diese Länder/EWR-Vertragsstaaten die Dritte Richtlinie Lebensversicherung der EU in nationales Recht umgesetzt haben.
Seite teilen
Die aktuelle Seite in Ihren Sozialen Netzwerken teilen.