BMF-Schreiben und gleichlautende Ländererlasse
- Anhang 43 Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren
- Anhang 44 Auskunftserteilung an Gewerbebehörden in gewerberechtlichen Verfahren und Mitteilungen bei Betriebsaufgaben und Betriebsveräußerungen
- Anhang 45 Wahrung des Steuergeheimnisses gegenüber Parlamenten
- Anhang 46 Mitteilungen der Finanzbehörden über Pflichtverletzungen und andere Informationen gemäß § 10 StBerG
- Anhang 47 Mitteilungen der Finanzbehörden zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern
- Anhang 48 Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO bei der Einkommensteuer
- Anhang 49 Tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt
- Anhang 50 Verwaltungsgrundsätze 2020
- Anhang 51 Anwendung der Mitteilungsverordnung
- Anhang 52 Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung (Beitreibung)
- Anhang 53 Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen
- Anhang 54 Zwischenstaatliche Rechtshilfe in Steuerstrafsachen
- Anhang 55 Bekanntgabe eines Steuerverwaltungsaktes an sowie Vollstreckung gegen eine Gesellschaft in der Rechtsform einer Britischen Limited mit Verwaltungssitz (Ort der Geschäftsleitung) im Inland sowie deren Rechtsnachfolger nach dem 31. Dezember 2020
- Anhang 56 Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 und § 138b Abgabenordnung in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG)
- Anhang 57 Grundsätze für die Verwendung von Steuererklärungsvordrucken; Amtlich vorgeschriebene Vordrucke
- Anhang 58 Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren; (§ 165 Absatz 1 Satz 2 AO); Aussetzung der Steuerfestsetzung nach § 165 Absatz 1 Satz 4 AO; Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (§ 363 Absatz 2 AO); Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO, § 69 Absatz 2 FGO)
- Anhang 59 Verjährungshemmende Wirkung sog. „ressortfremder“ Grundlagenbescheide
- Anhang 60 Gesonderte Feststellung bei gleichen Sachverhalten
- Anhang 61 Verfahren bei der Geltendmachung von negativen Einkünften aus der Beteiligung an Verlustzuweisungsgesellschaften und vergleichbaren Modellen
- Anhang 62 Gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherung nach § 9 der V zu § 180 Abs. 2 AO
- Anhang 63 Bekämpfung des Schwarzeinkaufs; Aufzeichnung des Warenausgangs gem. § 144 AO
- Anhang 64 Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
- Anhang 65 Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften
- Anhang 66 Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung
- Anhang 67 Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000
- Anhang 68 Kleinbetragsregelung im Erhebungsverfahren
- Anhang 69 Zuständigkeit für Billigkeitsmaßnahmen (Gleichlautender Ländererlass)
- Anhang 70 Mitwirkung des BMF bei Billigkeitsmaßnahmen
- Anhang 71 Insolvenzordnung; Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO
- Anhang 72 Insolvenzordnung; Kriterien für die Entscheidung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO)
- Anhang 73 Einkommensteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters;
- Anhang 74 Auswirkungen eines Zuständigkeitswechsels auf das Rechtsbehelfsverfahren
- Anhang 75 Unterrichtung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder über Gerichtsverfahren von grundsätzlicher Bedeutung
- Anhang 76 Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) - AStBV (St) 2020 -
- Anhang 77 Schwedische Initiative (Gleichlautender Ländererlass)
- Anhang 78 Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz und Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung; - Nicht kooperierende Staaten und Gebiete
- Anhang 79 Anwendungsfragen zu § 10 BpO
- Anhang 80 Zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA)
- Anhang 81 Merkblatt über die Rechte und Pflichten von Steuerpflichtigen bei Prüfungen durch die Steuerfahndung nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO
- Anhang 82 Anwendungsfragen zur (erneuten) Verlängerung der Steuererklärungsfristen und weiterer damit zusammenhängender Fristen und Termine für die Besteuerungszeiträume 2020 bis 2024 durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz
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