Gesetz ist jede Rechtsnorm.
Anwendungserlass
AEAO zu § 4
aufklappen ZuklappenAEAO zu § 4 - Gesetz:
Bei der Auslegung von Steuergesetzen gelten die allgemeinen Auslegungsregeln und damit auch die wirtschaftliche Betrachtungsweise, so wie sie ihren Niederschlag in der Rechtsprechung gefunden hat (vgl. BVerfG vom 24.1.1962, 1 BvR 232/60, BStBl I S. 506).
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