Erster Abschnitt – Allgemeine Vorschriften
- § 249 Vollstreckungsbehörden
- § 250 Vollstreckungsersuchen
- § 251 Vollstreckbare Verwaltungsakte
- § 252 Vollstreckungsgläubiger
- § 253 Vollstreckungsschuldner
- § 254 Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung
- § 255 Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts
- § 256 Einwendungen gegen die Vollstreckung
- § 257 Einstellung und Beschränkung der Vollstreckung
- § 258 Einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung
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